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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Thomas Schenk (Brand Retail Consulting)

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Thomas Schenk (Brand Retail Consulting) – nachfolgend „Berater“ – und seinen Auftraggebern.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch.

(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsgegenstand

(1) Der Berater erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Strategie, Sparring, Coaching sowie Interim-Management.

(2) Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(3) Coaching-Leistungen dienen der Reflexion, Strukturierung und Entscheidungsunterstützung und stellen keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar.

(4) Beratungs- und Strategieempfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Umsetzung sowie sämtliche unternehmerischen Entscheidungen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.

3. Selbstständigkeit

(1) Der Berater erbringt seine Leistungen als selbstständiger Unternehmer.

(2) Der Berater unterliegt keinen fachlichen Weisungen des Auftraggebers und ist in der Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort frei.

(3) Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers erfolgt nicht.

4. Leistungsumfang und Änderungen

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der Abstimmung und werden gesondert vergütet.

(3) Der Berater ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen.

5. Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Tagessatzes oder eines Pauschalpreises.

(2) Ein Tagessatz umfasst ein Tageswerk von bis zu 8 Arbeitsstunden.

(3) Angefangene Tage werden anteilig oder als voller Tag berechnet.

(4) Pauschalpreise umfassen ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

(5) Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

(6) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Zusatzkosten, Reisekosten und Reisezeit

(1) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung werden notwendige Auslagen gesondert berechnet.

(2) Reisekosten werden wie folgt berechnet:

  • Flug Europa: Economy-Class (stornier- und umbuchbar); Interkontinental (Langstrecke > 5h): Business-Class

  • Bahn: 1. Klasse (ICE) – ggfls. unter Anwendung existierender Bahncard

  • Pkw: 0,52 € pro km bzw. nach Beleg bei Mietwagen

  • Taxi/Transfers: nach Beleg

  • Hotel: nach Beleg

  • Verpflegungsmehraufwand: gemäß steuerlichen Pauschalen (ohne Einzelnachweis)

(3) Die Wahl des Verkehrsmittels erfolgt durch den Berater unter wirtschaftlichen und zeitlich effizienten Gesichtspunkten.

(4) Reisezeit wird mit 50 % des Tagessatzes berechnet (Tür-zu-Tür inkl. Wartezeiten).

(5) Reisezeiten, auch an Wochenenden oder außerhalb üblicher Geschäftszeiten, sind vergütungspflichtig.

(6) Der Berater ist berechtigt, Reisen selbst zu buchen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(7) Nicht stornierbare Kosten bei Absagen durch den Auftraggeber sind vom Auftraggeber zu tragen.

(8) Leistungen können nach Abstimmung auch remote erbracht werden.

7. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(2) Der Berater ist berechtigt, Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

(3) Bei laufenden Projekten erfolgt die Abrechnung regelmäßig monatlich.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Leistungen auszusetzen.

8. Termine und Stornierung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Absagen bis 48 Stunden vor Termin sind kostenfrei möglich.

(3) Bei späterer Absage wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Beraters und können gesondert berechnet werden.

(3) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der erarbeiteten Inhalte und Empfehlungen.

 

10. Vertraulichkeit

(1) Als vertrauliche Informationen gelten sämtliche geschäftlichen, technischen und sonstigen Informationen, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form übermittelt wurden, einschließlich Informationen über Projekte, Strategien, Gespräche und Vereinbarungen.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften behandelt. Eine Löschung erfolgt nach Beendigung des Auftrags im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

12. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Sämtliche vom Berater im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Inhalte, Konzepte, Methoden, Modelle, Unterlagen und Arbeitsergebnisse verbleiben im geistigen Eigentum des Beraters.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen, beschränkt auf interne geschäftliche Zwecke.

(3) Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters.

(4) Unabhängig davon bleibt der Berater berechtigt, seine allgemeinen Methoden, Konzepte, Ansätze und sein Know-how uneingeschränkt auch für andere Auftraggeber zu verwenden.

(5) Individuell für den Auftraggeber erstellte Arbeitsergebnisse dürfen im Rahmen des eingeräumten Nutzungsrechts verwendet werden; eine Übertragung von Eigentumsrechten ist damit nicht verbunden.

13. Interessenkonflikte

Der Berater ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

 

14. Haftung

(1) Der Berater haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf das jeweilige Auftragsvolumen begrenzt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

15. Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien vorübergehend von ihren Leistungspflichten.

(2) Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

(3) Dauert ein solches Ereignis länger als 3 Monate, können beide Parteien den Vertrag kündigen.

16. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

(2) Eine Kündigung ist jederzeit aus wichtigem Grund möglich.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten sind vollständig zu vergüten.

 

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Beraters.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Januar 2025

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